1. Preise
Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten. Pauschalangebote gelten nur kurzfristig für einen bestimmten Auftrag.
2. Aufträge
Aufträge werden grundsätzlich in der Weise ausgeführt, wie sie fernmündlich, schriftlich oder fernschriftlich bestellt werden. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen. Änderungen, Bestätigungen oder Wiederholungen müssen als solche gekennzeichnet sein. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten. Mündliche Abreden bedürfen einer (fern-) schriftlichen Bestätigung.
2.1 Auftragsänderungen
Zu Änderungen des Auftragsumfanges ist der Fahrer nur insoweit ermächtigt als:
a) diese mit der Firma QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice abgesprochen werden
b) diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten
Bei Unvermögen oder Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadenersatz und / oder Erfüllung ausgeschlossen. Dies gilt auch dann, wenn durch einen unerwarteten Schaden am Fahrzeug die Fahrt nicht durchgeführt werden kann. QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice wird sich dann bemühen, Ersatz zu beschaffen. Ist dies nicht möglich, kann QualityLine Limousinen- und Chauffeurservice vom Vertrag zurücktreten.
3. Vergütung
Die Vergütung ist bei Auftragsende fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Zur Zeit des Verzuges werden Zinsen in Höhe 4 % über dem Bundesbankdiskontsatz berechnet (§ 288 BGB; § 352 HGB). Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von ab 5 € erhoben werden. Bei Aufträgen über 5.000 € ist QualityLine berechtigt, bis zu 50 % des Auftragswertes vor dessen Beginn zu verlangen.
4. Rücktritt
Bei Rücktritt können entstandene Kosten in Rechnung gestellt werden, auch bei Nichtantritt der Fahrt. Die Entschädigung richtet sich nach der Preisliste oder pauschal nach folgendem Muster:
Bus-Anmietung:
a) Bis 15 Tage vorher: 10 %
b) 14–5 Tage vorher: 25 %
c) Ab 4 Tage vorher: 50 %
d) Ab 2 Tage vorher oder No Show: 100 %
PKW-Anmietung:
a) Bis 2 Tage vorher: 20 %
b) 1 Tag vorher: 30 %
c) Bis 12 Std vorher: 70 % (Airport/Stadttransfer: 20 %)
d) Innerhalb 12 Std oder No Show: 100 %
Chauffeur-Anmietung:
a) Bis 2 Tage vorher: 25 %
b) 1 Tag vorher: 80 %
c) Innerhalb 1 Tag oder No Show: 100 %
Bei Großaufträgen kann nach Auftragsbestätigung der volle Betrag fällig werden. Nach Fahrtantritt sind je nach Art der Fahrt mindestens 3 bzw. 8 Stunden zu zahlen.
5. Verbotene Nutzung
Fahrzeuge dürfen nicht genutzt werden:
a) Zur Beförderung gefährlicher Stoffe
b) Zur Begehung von Straftaten
c) Zu zweckwidrigen Fahrten
Auch das Anweisen des Fahrers zu solchen Nutzungen ist untersagt.6. Haftung des Kunden
a) Der Kunde haftet persönlich und unbegrenzt für schuldhaft verursachte Schäden
b) Gleiches gilt bei verbotenem Gebrauch
c) Gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt Schäden durch Kommunikationsfehler trägt der Kunde, wenn nicht QualityLine verantwortlich ist.
7. Haftung von QualityLine
Haftung nur bei grober Fahrlässigkeit, und nur im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Dritte, die im Auftrag handeln, wird nur bei Auswahl und Einweisung gehaftet. Schäden an Kundenfahrzeugen durch Fahrer sind ausgeschlossen.
8. Schadensersatzansprüche
Zahlung erfolgt erst nach Akteneinsicht und Prüfung. Bei sonstigen Ansprüchen nur gegen gültige Rechnung nach § 259 BGB.
9. Änderungsvorbehalt
Sollte das bestellte Fahrzeug nicht verfügbar sein, wird nach Möglichkeit ein gleichwertiges Fahrzeug gestellt.
10. Datenspeicherung
Der Kunde stimmt der Speicherung seiner Daten durch QualityLine für Firmenzwecke zu.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Viersen, wenn:
a) der Kunde Vollkaufmann ist
b) er keinen Wohnsitz im Inland hat
c) er ins Ausland verzieht
d) sein Wohnsitz unbekannt ist
12. Salvatorische Klausel
Sollten Teile dieser AGB ungültig sein, bleibt der Rest wirksam. Es gelten dann die gesetzlichen Regelungen.